Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Privatpatient oder gesetzlich Versicherter
Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist nur selten ohne Hindernisse möglich

Wer mit dem Gedanken spielt, von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu gehen, sollte sich vorher gut informieren. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht einfach. Für einen Wechsel von der PKV in die GKV zurück, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Damit will der Gesetztgeber eine PKV Flucht im Alter verhindern, da dort die Beiträge für die private Krankenkasse im Vergleich zur gesetzlichen Krankenkasse deutlich ansteigen können.

Voraussetzungen für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung

Die erste zu beachtende Hürde ist das Alter. Je höher dieses ist, umso schwieriger wird die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse zurück. Vor allem wenn das 55. Lebensjahr vollendet ist, scheint die Rückkehr fast unmöglich. Aber auch der Beruf und das jeweilige Einkommen spielen eine immens wichtige Rolle in diesem Zusammenhang.

Wieso ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse schwierig?

Von der gesetzlichen Krankenversicherung in die Private zu wechseln ist relativ einfach (siehe auch PKV Voraussetzungen). Der umgekehrte Weg zurück hingegen ist sehr umständlich. Das liegt vor allem am Sozialversicherungssystem in Deutschland und den damit verbundenen Absichten des Gesetzgebers. Mit den absichtlichen Erschwernissen möchte dieser nämlich ein Versicherungsjumping vermeiden. In jungen Jahren liegen die Beiträge der privaten Versicherung unter denen der GKV – allerdings mit mehr Leistungen. Mit zunehmenden Alter macht sich aber in Bezug auf das Preis–Leistungsverhältnis eine Umkehrung bemerkbar. Somit liegen die Beiträge der gesetzlichen Kassen unter denen der privaten Versicherungen. Hier ist also der Grund für die Wechselhürden zu sehen.

Trotzdem ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung möglich. Damit man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese liegen unter anderem in dem bisherigen Beschäftigungsstatus des Versicherten. Hier wird unterschieden zwischen einem Angestelltenverhältnis und einer Selbstständigkeit. Des Weiteren muss geklärt werden, ob bislang eine Befreiung von der Versicherungspflicht gegeben war und ob die magische Altersgrenze noch nicht erreicht bzw. überschritten worden ist.

Zurück in die gesetzliche Krankenkasse als Angestellter

Angestellte können in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, wenn sie ein Einkommen besitzen, das unter der Versicherungspflichtgrenze, bzw. der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), liegt. Nach jetzigem Stand (2019) bedeutet das, dass das derzeitige Bruttojahreseinkommen unter 60.750 Euro liegt. Bei dieser Berechnung werden Sonderzahlungen wie Provisionen nicht berücksichtigt.

Wie diese Gehaltsgrenze erreicht wird, ist uninteressant. Dadurch ergibt sich ausreichend Gestaltungsspielraum für den Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber. Eine Stundenreduzierung ist hier ebenso denkbar wie die Umwandlung von Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) in ein Festgehalt zuzüglich Provisionen. Denn diese fallen wie bereits erwähnt nicht in die Betrachtung der Einkommensverhältnisse. Mit Wirkung dieser Änderung fällt der Arbeitnehmer in den Geltungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine weitere Möglichkeit ist die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Aber Vorsicht! Hier gelten Höchstgrenzen für das umzuwandelnden Entgelt von derzeit 3.048 EUR pro Jahr.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung über 55 Jahre

Ist die Altersgrenze erreicht, gibt es fast keine Chance mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln. Bis auf eine Ausnahme:

Die einzige Option ist die Aufnahme in die Familienversicherung des Partners . Hier darf das eigene Einkommen nicht über 425 EUR liegen. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 EUR.

Bis zum 55. Lebensjahr zahlten viele junge Leute in die private Krankenversicherung ein, obwohl auch eine freiwillige Versicherung bei der g. Krankenversicherung möglich gewesen wäre. Im Alter wurde dann wieder von diesen Leuten der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung vorgenommen. Hierdurch entstand ein Missverhältnis zwischen den eingehenden Beiträgen und den zu erbringenden Leistungen der Kassen. Junge Leute kosten weniger, und da diese nicht in die Solidarkassen eingezahlt haben sondern in die privaten Kassen, waren die gesetzlichen Versicherungen zu stark belastet. Die Altersgrenze hat hier eine Entlastung gebracht.

Selbstständige: Wechsel private in gesetzliche Krankenkasse

Selbstständige können nur in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen. Auch hier muss dann das Bruttojahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen (siehe oben).

Selbstständige über 55 Jahre

Selbstständige über 55 haben ebenfalls die Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Hier gilt das gleiche wie bei den Angestellten, Familienversicherung. Allerdings muss die Selbstständigkeit aufgegeben sein und das monatliche Einkommen darf insgesamt nicht 415 EUR übersteigen.

Achtung beim Wechsel von der PKV in die GKV

Wer Kosten sparen möchte und deswegen in die gesetzliche Krankenversicherung zurück möchte sollte erst einmal rechnen, ob sich dieser Wechsel überhaupt lohnt. Damit verbunden sind Einkommensreduzierungen, die unter die Verdienstgrenze fallen müssen. Liegt das Einkommen aber deutlich oberhalb besagter Grenze, so wird die Rückkehr wahrscheinlich nicht den gewünschten Effekt erzielen.

Wann lohnt sich eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse?

Die meisten Patienten fassen einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung erst ins Auge, wenn die Privatversicherung zu teuer wird. Auch kann es sein, dass die Versicherung der Kinder in der kostenlosen Familienversicherung günstiger ist. Die Nachteile in den Leistungen werden aber durchaus durch die Ersparnis in Kauf genommen. Auch die Änderung der Einkommensverhältnisse können zu einem Wechsel führen.

Es gilt auf jeden Fall zu beachten, dass diese Wechsel gut überlegt sein will, denn die PKV bietet deutlich bessere Versorgungsleistungen als die meisten gesetzlichen Kassen. Der Wechsel von der PKV in die g. Krankenversicherung ist eher die Ausnahme und vom Gesetzgeber nicht gewollt. Ob es möglich ist, zu wechseln, können in der Regel nur Versicherungsexperten feststellen und bewerten, die einen Krankenkassenvergleich durchführen und die Optionen prüfen.

Wer keine Möglichkeit zum Wechsel hat, kann versuchen, seinen Beitrag zu senken. Das ist durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung oder einen Tarifwechsel umsetzbar. Notfalls muss auch der Basistarif oder Standardtarif ausreichend sein. Die Kosten für diese Tarife entsprechen in der Regel dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch die hier hinterlegten Leistungen entsprechen etwa denen der g. Krankenversicherung.

Hier sollte noch bedenken, dass der Höchstbeitrag für die GKV bei ca. 700 EUR im Monat angesiedelt ist.

Rückkehr in die GKV erzwingen – Methoden ungewöhnlich aber wirksam

Wenn alle Maßnahmen wirkungslos sind und es keine Möglichkeit gibt, in die GKV zurück gehen, bleiben nur noch unkonventionelle Schritte. Einer dieser Schritte ist die Arbeitslosigkeit.

  • Wer im Bezug des ALG 1 ist, kann sich gesetzlich krankenversichern. Eine andere Möglichkeit ist ein Umzug bzw. Arbeitgeberwechsel ins Ausland. Nach 12 Monaten kann man dann wieder zurückziehen bzw. eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, kann der Vertrag mit der PKV gekündigt werden und einem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung steht nichts mehr im Wege. Voraussetzung ist allerdings, dass in dem eben genannten Ausland eine Krankenversicherungspflicht besteht.

Rentner: Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse

Tipp für Rentner

Rentner können in Deutschland noch mehr Beiträge sparen. Für diese Gruppe gibt es nämlich die KVdR (Krankenversicherung für Rentner). Allerdings haben sie nur dann einen Anspruch auf diese Art der Versicherung, wenn Rentner mehr als 90 Prozent in der zweiten Hälfte ihres Arbeitslebens gesetzlich versichert waren. Ist dies dem nicht so, besteht kein Anspruch und es können sich Nachteile einstellen.


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