Leistungen private und gesetzliche Krankenkasse

PKV GKV LeistungenDie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unterscheiden sich teils deutlich. Noch deutlicher ist der Leistungsunterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung (PKV). Innerhalb der privaten Krankenversicherungen gibt es natürlich auch große Leistungsunterschiede. Hier erfahren Sie, wie Sie die Leistungen der Krankenversicherungen vergleichen und worauf Sie bei einem Leistungsvergleich achten sollten.

Leistungsvergleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung betragen 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens, wovon der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen selbst bestimmen dürfen. Im Schnitt liegt dieser bei 0,9 Prozent.

Leistungen der GKV nach Richtlinien

Da die Beiträge, abgesehen vom Zusatzbeitrag, bei jeder GKV identisch sind, kann man eigentlich auch identische Leistungen erwarten. Das ist aber nicht der Fall. Es gibt keinen direkten Leistungskatalog, den jede Krankenversicherung erfüllen muss. Es gibt lediglich Richtlinien. Diese sind mal mehr, mal weniger konkret ausformuliert. Grundlegend ist es aber so, dass jeder gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall zum Arzt gehen kann und dort behandelt wird. Die Kosten der Behandlung rechnet der Arzt direkt mit der Krankenkasse ab. Die Krankenkassen dürfen die Kostenübernahme nicht verweigern.

Behandlungsmethoden können unterschiedlich sein

Allerdings können die Krankenkassen die Form der Behandlung mitbestimmen. Laut Richtlinie müssen sie nämlich nur die Kosten für Behandlungen übernehmen, die offiziell als wirksam anerkannt, zweckdienlich und kostengünstig sind. Es wird also die Grundbehandlung geboten. Wer zum Zahnarzt geht und eine Füllung braucht, bekommt eine aus Amalgam bezahlt. Eine schönere, aber auch teurere Füllung aus einem anderen Material, kriegt man nur mit einer Zuzahlung.

Auch die Kosten für neu entwickelte Behandlungsmethoden werden in der Regel nur übernommen, wenn die Kosten-Nutzen-Rechnung positiver ausfällt als die der bisherigen Behandlungsmethode. Darum werden neue und daher normalerweise teure Medikamente nur auf Antrag von der Krankenkasse bezahlt. Hierbei ist meist nachzuweisen, dass das Standard-Medikament keine Heilung herbeigeführt hat, das neue Präparat aber sehr wahrscheinlich helfen wird.

Mindestkosten müssen übernommen werden

Es gibt außerdem feste Richtlinien, welche Kosten eine Krankenkasse mindestens übernehmen muss. Wer schlecht sehen kann, braucht eine Sehhilfe. Die Krankenkassen gehen von einer Brille aus. Kontaktlinsen müssen die Kassen nur übernehmen, wenn sie aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich sind. Die Versicherungen zahlen für eine Brille maximal 112 Euro pro Glas zu. Gestell und Sonderleistungen wie Entspiegelungen zahlen die Versicherten aus eigener Tasche. Sollten eine einfachen Gläser teurer sein als jeweils 112 Euro, muss die Differenz ebenfalls selbst bezahlt werden.

Bei den Richtlinien handelt es sich um Unter-, nicht um Obergrenzen. Es steht den Krankenversicherungen frei, Zusatzleistungen anzubieten.

So kann eine Krankenkasse beispielsweise anbieten, dass der Versicherte bei Verschlechterung der Sehkraft oder sonst alle zwei oder drei Jahre, einen Zuschuss von bis zu 400 Euro für eine neue Brille bekommt. Sie kann auch festlegen, dass der Zuschuss auch für das Gestell oder Zusatzleistungen verwendet werden kann und nicht nur für die Gläser.

Vorsorgemaßnahmen werden bezahlt

Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten auch Zuschüsse für Vorsorgemaßnahmen. Oftmals findet man solche Maßnahmen in der Zahnmedizin. Beispielsweise gibt es Bonusprogramme, bei denen regelmäßige Zahnkontrolle belohnt wird. Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, bekommt höhere Zuschüsse als jemand, der nur mit Zahnschmerzen zum Arzt geht. Diverse Kassen übernehmen auch regelmäßig die Kosten einer professionellen Zahnreinigung. Dem Versicherten bleiben durch so etwas möglicherweise Zahnschmerzen erspart und die Versicherung spart die Kosten ansonsten möglicherweise notwendiger teurer Behandlungen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten vielfältigere Leistungen als man vielleicht denken mag. Daher ist ein Krankenkassenvergleich durchaus sinnvoll. Wer beispielsweise häufig mit Zahnproblemen zu kämpfen hat, ist bei einer Krankenkasse, die in diesem Bereich zahlreich Zusatzleistungen bietet, sicherlich gut aufgehoben. Wer eine Brille benötigt, sollte sich eine Krankenkasse mit höheren Zuschüssen für Sehhilfen suchen.

Zusatzbeiträge unterscheiden sich bei der GKV

Welche Leistungen bieten die KrankenkassenßBeim Vergleich unterschiedlicher Krankenkassen kommt es nicht nur auf den Preis an. Seit 2019 wird auch der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen, weswegen es sich kaum lohnt, die Krankenversicherung wegen eines 0,1 Prozent geringeren Zusatzbeitrag zu wechseln. Sinnvoller ist es, bei den Krankenversicherungen primär auf die Zusatzleistungen zu achten. Generell gilt, je mehr Zusatzleistungen ohne höhere Beiträge, desto besser. Wichtiger ist aber, welche Leistungen angeboten werden. Die Zusatzleistungen sollten den individuellen Ansprüchen des Versicherungsnehmers entsprechen.

GKV-Vergleichsrechner bieten für gewöhnlich zahlreiche Filterfunktionen. Im Normalfall sind die wichtigsten Zusatzleistungen auswählbar, wie zum Beispiel Zuschüsse zu alternativen Heilmethoden oder erweiterte Leistungen bei Sehhilfen. Nach nur wenigen Klicks werden dann nur noch die Krankenversicherungen angezeigt, welche die gewünschten Zusatzleistungen anbieten. Mit einem genaueren Vergleich findet man schnell raus, wie die Zusatzleistungen im Einzelfall aussehen und kann sich für die Versicherung entscheiden, die die besten Leistungen bietet.

Die gesetzliche Krankenversicherung kann problemlos gewechselt werden. Es gibt keine Gesundheitsprüfung und wer gesetzlich krankenversichert ist, darf von einer anderen Krankenkasse nur im absoluten Ausnahmefall abgelehnt werden. Wenn jemand bereits 18 Monate lang bei einer GKV versichert ist, gilt für ihn eine Kündigungsfrist von zwei Monaten. Sollte die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöhen, besteht ein Sonderkündigungsrecht ohne die Mindestversicherungszeit.

Krankenkasse Leistungen in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

Die Leistungen von GKV und PKV zu vergleichen, ist gar nicht so einfach. Allgemein gilt, dass eine PKV die gleichen Leistungen anbieten muss wie eine GKV. Es gibt folglich keine private Krankenversicherung, die zum Beispiel die Behandlungskosten für einen gebrochenen Arm nicht übernimmt. Unterschiede gibt es bei den Zusatzleistungen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten zahlreiche Zusatzleistungen und übernehmen mehr Kosten, als sie laut Vorgabe müssten. Volle Kostenübernahme, z.B. für Zahnersatz, bieten sie jedoch in der Regel nicht an. Wer umfängliche Leistungen wünscht, kann private Zusatzversicherungen abschließen.

Private Krankenversicherung mit besseren Leistungen

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung gehen üblicherweise deutlich über die der GKV hinaus. Private Krankenversicherer müssen einen Basistarif anbieten, der meist nur ein klein wenig besser ist als die GKV. Der große Vorteil der PKV ist, dass jeder seinen Versicherungsschutz selbst gestalten kann.

Anders als in der GKV sind die Leistungen der PKV klar definiert. Wenn die Kosten für Medikamente zu 100 Prozent erstattet werden, dann ist das auch so. Es gibt dann keine Verpflichtung, das günstigste Präparat für die Behandlung zu wählen, wenn man nichts zuzahlen möchte. Zudem ist der Versicherungsschutz modular. Wer Wert darauf legt, im Falle eines Krankenhausaufenthalts in einem Einzelzimmer untergebracht und vom Chefarzt persönlich behandelt zu werden, kann dies als Tarifoption dazu buchen.

Derartige Wünsche haben natürlich ihren Preis. Wer mit einer Unterbringung in einem Zweibettzimmer zufrieden ist, zahlt normalerweise niedrigere Beiträge als jemand, der auf ein Einzelzimmer besteht. Ob das so ist, hängt von den Krankenversicherungen und der Tarifgestaltung ab, es gibt auch Anbieter, bei denen solche Upgrades keine Auswirkung auf die Beiträge haben.

Beim Vergleich GKV und PKV geht es nicht nur um die Leistung, auf diesem Gebiet sind selbst verhältnismäßig günstige PKV-Tarife weit voraus. Es geht vor allem ums Geld. Als Angestellter kann man nur in eine PKV eintreten, wenn man ein Jahres-Bruttoeinkommen von mindestens 60.750 Euro hat (Stand 2019). Während die Beiträge der GKV prozentual erhoben werden, bleiben sie bei der PKV konstant. Wer vielleicht aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels weniger verdient als beim Abschluss der PKV, zahlt weiterhin die gleichen Beiträge. Das muss man sich auf lange Sicht auch leisten können. Ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht so einfach möglich. Wer selbstständig ist oder zu viel verdient, muss privat krankenversichert bleiben und hat keine Möglichkeit, zu wechseln.

Leistungsvergleich PKV

Ein Leistungsvergleich innerhalb der privaten Krankenversicherung ist ähnlich einfach wie der zwischen unterschiedlichen gesetzlichen Krankenversicherungen. Eine Sache ist hier allerdings extrem wichtig: Der Leistungsvergleich sollte so sorgfältig wie möglich und vor der Entscheidung für die PKV durchgeführt werden.

Der Grund ist ganz einfach: Nach 18 Monaten Mitgliedschaft oder bei Beitragserhöhung kann man problemlos von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Ein Wechsel von einer PKV zu einer anderen ist theoretisch möglich, aber nicht empfehlenswert. Ein Grund dafür ist, dass man seine angesparten Altersrückstellungen nur selten in vollem Umfang mitnehmen kann. Ein anderer Grund ist, dass eine neue Gesundheitsprüfung notwendig ist, die wahrscheinlich schlechter ausfällt als die, die man vor ein paar Jahren gemacht hat. Die Folge sind höhere Beiträge. Außerdem kann man nur in Tarife wechseln, deren Leistungsumfang dem der bisherigen Versicherung sehr ähnlich ist.

Billigtarife der PKV meiden

Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung sollte aus mehreren Gründen nur wohlüberlegt getroffen werden. Da der Versicherungswechsel nicht ganz einfach ist, sollte der Schutz bereits zu Anfang möglichst optimal gestaltet sein. Mit einem Vergleichsrechner im Internet kann man die Leistungen der unterschiedlichen Tarife ganz einfach vergleichen und sich ausschließlich die Tarife anzeigen lassen, die den eigenen Anforderungen genügen.

Wer nicht bereits genau weiß, was eine private Krankenversicherung leisten soll, ist bei einem unabhängigen Versicherungsberater besser aufgehoben. Im persönlichen Gespräch kann der Versicherungsschutz ganz individuell an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden. Ein Versicherungsberater kennt so ziemlich alle auf dem Markt verfügbaren Tarife und kann auch nach Leistungsmerkmalen fragen, an die man selbst vielleicht gar nicht gedacht hat, die aber trotzdem sehr wichtig sein können.

Idealerweise wendet man sich an einen Honorarberater. Diese können unabhängig arbeiten, da sie für ein Honorar arbeiten und keine Provision bei Vertragsabschluss bekommen. Versicherungsberater, welche auf Provisionsbasis arbeiten, sind in der Regel auch neutral. Allerdings kann man sich nie ganz sicher sein, ob nicht versucht wird, einen Tarif zu vermitteln, der einfach nur eine bessere Provision verspricht als der eigentlich ideale Tarif. Eine Beratung durch einen Honorarberater ist nicht unbedingt billig. Aber wer sich langfristig privat krankenversichern möchte, sollte das Geld dafür aber schon übrig haben, denn eine falsche Entscheidung kann auf lange Sicht deutlich teurer werden als die Beratungskosten.


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