Krankenversicherung in Dänemark

Dänemark verfügt über ein staatliches Gesundheitssystem dessen Planung, Leitung und Finanzierung auf nationaler Ebene, Bezirksebene und Gemeindeebene erfolgt. Es besteht eine Versicherungspflicht, wer in Dänemark wohnt und Steuern bezahlt ist automatisch auch krankenversichert. Die gesundheitliche Versorgung wird über Steuereinnahmen finanziert und ist für die Bevölkerung zum großen Teil kostenlos. Wer nach Dänemark auswandern oder hier für eine Zeit studieren möchte, sollte bezüglich der Krankenversicherung einige Punkte beachten.

Unterschiede vom dänischen zum deutschen Gesundheitssystem

Krankenkasse in Dänemark
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In Dänemark gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine Sozialversicherungen. So wird auch das Gesundheitssystem komplett mit Steuern finanziert. Dies gilt sowohl für die Versorgung von Kranken wie auch Pflegebedürftigen. Für Versicherte bietet dies den Vorteil, dass keine zusätzlichen Versicherungsbeiträge anfallen. Die angebotenen Leistungen können von der Bevölkerung größtenteils kostenlos in Anspruch genommen. Die ambulante Pflege wurde in Dänemark besonders stark ausgebaut und ist kostenlos. Stationäre Pflege und Pflegeberatung finden in kommunalen Tageszentren statt.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Gesundheitskosten in Dänemark zwangsläufig geringer sind. Denn Dänemark hat die höchste Steuern- und Abgabenquote aller Industrieländer. Rund 70 Prozent des erzielten Einkommens gehen direkt an den Staat.

Dagegen belegt Deutschland mit einer Quote von etwa 40 Prozent nur einen Mittelfeldplatz. Eine Familie mit rund 4.000 Einkommen hätte in Dänemark statt 2.400 nur etwa 1.500 Euro zur Verfügung.

Zudem gibt es in Dänemark nur eine staatliche Krankenversicherung, somit ist ein Krankenkassenvergleich nicht möglich. In Deutschland bieten derzeit rund 220 gesetzliche Krankenkassen ihre Dienste an. Zudem können bestimmte Berufsgruppe in Deutschland auch in eine private Krankenversicherung wechseln. Versicherte in Dänemark können sich dabei dagegen zwischen einem Hausarztmodell und einer Variante mit freier Arztwahl entscheiden.

Organisation des dänischen Gesundheitssystems

Die staatliche Krankenversicherung ist eine nationale, regionale und lokale Ebene unterteilt. Dabei kommen Staat, Bezirken und Kommunen unterschiedliche Aufgaben zu.

  • Nationale Ebene: Die nationalen Organe wie das Gesundheitsministerium sind für die Gesetzgebung zuständig. Zudem werden von hier die Ziele der Gesundheitspolitik definiert. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Überwachung der Ärzteausbildung sowie die Erteilung von Lizenzen zur Berufsausübung.
  • Regionale Ebene: Die 14 Bezirke kümmern sich in erster Linie um die Krankenhausversorgung. Zudem sind sie für die Verträge und Bezahlung der niedergelassenen Ärzte zuständig.
  • Lokale Ebene: Die weiteren sozialen Dienste werden von den Gemeinden finanziert. Hierzu gehört insbesondere die ambulante Pflege. Die zahnmedizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet der Kommunen.

Finanzierung des Gesundheitssystems in Dänemark

Wie bereits erwähnt wird der Gesundheitssektor komplett mit Steuereinnahmen finanziert.

Der Staat übernimmt rund 80 Prozent der Ausgaben. Für etwa 15 Prozent kommen die Versicherten in Form von Zuzahlungen beispielsweise für Arzneimittel, zahnmedizinische Versorgung und Physiotherapie auf. Die restlichen fünf Prozent werden von privaten Zusatzversicherungen übernommen.
Damit die Ausgaben nicht unkontrolliert in die Höhe schießen müssen Kreistage und Kommunalräte für einen Ausgleich des Steuer- und Leistungsniveaus sorgen. Einmal jährlich wird deshalb von Staat, Regionen und lokale Behörden ein Finanzrahmen ausgehandelt.

Eine Krankenkasse, zwei Modelle in Dänemark

In Dänemark gibt es nur eine gesetzliche Krankenkasse, bei der Mitglieder zwischen zwei Versicherungsvarianten wählen können. Rund 98 Prozent der Versicherten entscheiden sich dabei für das Hausarztmodell. Dabei werden die Versicherten bei einem Hausarzt im Umkreis von 10 km vom Wohnsitz eingetragen. Ambulante Behandlungen sind kostenlos und für Fachärzte wird mit Ausnahme des Zahnarztes, Augenarztes und Hals-Nasen-Ohren-Arztes eine Überweisung benötigt. Zu beachten ist, dass der Hausarzt nicht ohne Weiteres gewechselt werden kann. Wer einen Wechsel wünscht, muss dies der Gemeindeverwaltung mitteilen und begründen. Ein weiterer Arztwechsel kann dann frühestens nach sechs Monaten erfolgen. Für die Ausstellung einer neuen Registrierungskarte wird eine Gebühr in Höhe von 13,50 Euro berechnet.

Option zwei

Das zweite Modell ermöglicht eine freie Arztwahl. Übeweisungen zum Facharzt sind bei dieser Variante nicht erforderlich. Allerdings sind die Ärzte bei dieser Patientengruppe nicht an die Tarifordnung gebunden. So können deutlich höhere Aufwendungen abgerechnet werden. Die Differenz muss vom Patienten selbst getragen werden. Zudem müssen Versicherte in Vorkasse treten und die Rechnungen im Anschluss bei der Krankenkasse einreichen (ähnlich der PKV in Deutschland). Stationäre Behandlungen im Krankenhaus werden immer in voller Höhe übernommen. Der Versicherte kann unter den öffentlichen Krankenhäusern eine beliebige Klinik wählen.

Welche Leistungen werden durch die staatliche Krankenkasse übernommen?

Die medizinische Versorgung von niedergelassenen Haus- und Fachärzten wird in voller Höhe übernommen. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die sich für das Modell mit der freien Arztwahl entschieden haben. Eine Notfallbehandlung in Krankenhäusern erfolgt ebenfalls ohne Kosten für den Patienten. Ist anschließend noch eine Rehabilitationsmaßnahme erforderlich erstellt das Krankenhaus gemeinsam mit der Kommune einen Rehabilitationsplan.

Zahnarztkosten

Zahnbehandlungen werden dagegen nur für Personen unter 18 Jahren in voller Höhe erstattet. Bei Erwachsenen und Zahnersatz erfolgt nur eine anteilige Erstattung. Deren Höhe richtet sich immer nach Art der Behandlung. In den meisten Fällen erfolgt nur eine Kostenübernahme von 25 Prozent. Werden die Beschwerden durch bestimmte schwere Erkrankungen ausgelöst werden unter Umständen auch die gesamten Kosten übernommen.

Medikamentenkosten

Ärztlich verordnete Arzneimittel sind anteilig erstattungsfähig. Der persönliche Eigenanteil liegt zwischen 25 und 50 Prozent. Die häusliche Pflege fällt in Dänemark ebenfalls in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese wird in voller Höhe übernommen.

Präventive Maßnahmen

Zum weiteren Leistungsumfang gehören noch verschiedene Präventionsmaßnahmen. So werden die Kosten für wichtige Impfungen ebenso übernommen wie die Vorsorge während Schwangerschaft und Mutterschutz. Dazu erhalten Versicherte eine Beratung bezüglich Empfängnisverhütung. Personen über 75 Jahre können zweimal jährlich einen präventiven Hausbesuch in Anspruch nehmen. Bei Kindern und Jugendlichen werden so gut wie alle Kosten für Präventionsmaßnahmen übernommen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Dänemark

Bei einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen den vollen Lohn. Dabei gilt jedoch eine Höchstgrenze von 2.758 DKK. Ab dem 15. Tag greift dann die Lohnausfallentschädigung der jeweiligen Kommune. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer während der letzten 13 Wochen durchgehend beschäftigt ist und dabei mindestens 120 Stunden die Woche gearbeitet hat.

Bei bestimmten Arbeitsunfällen ist der Arbeitgeber zu einer viermonatigen Lohnfortzahlung verpflichtet. Selbstständige haben nach einer Karenzzeit von drei Wochen ebenfalls Anspruch auf eine Lohnausfallentschädigung.

Dänemark: Lange Wartlisten beim Krankenhaus

Zu den größten Problemen des dänischen Gesundheitssystems gehören die teilweise sehr langen Wartelisten in den Krankenhäusern. Um diesen Zustand zu verbessern werden die Wartezeiten der Kliniken im Internet veröffentlich. Patienten können sich dann nach einem anderen Krankenhaus umschauen. Sofern die Wartzeit länger als einen Monat beträgt, können Patienten sich auf Staatskosten in einer privaten Klinik oder im Ausland behandeln lassen.

Gibt es eine private Krankenversicherung in Dänemark?

Eine private Krankenvollversicherung ,wie in Deutschland, gibt es in Dänemark nicht. Viele Dänen besitzen jedoch eine private Zusatzversicherung. Die dänischen Versicherer bieten in erster zwei Varianten von Zusatzversicherungen an. So gibt es Policen welche den Aufenthalt in Privatkliniken sowie weitere Behandlungen beispielsweise beim Psychotherapeuten oder Heilpraktiker in voller Höhe übernehmen. Die zweite Variante sind Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (siehe Zahnversicherung).

Mit rund 2,7 Millionen Kunden ist Tryg der zweitgrößte Schadensversicherer in Skandinavien. Für Kunden in Dänemark werden verschiedene private Zusatzversicherungen angeboten. Die Zahnversicherung kommt für nahezu alle Arten von Zahnbehandlungen auf. Hierzu gehören beispielsweise Füllungen, Kronen, Wurzelkanäle und Parodontitis. Übernommen werden alle Kosten bis zu einem Betrag von 25.000 DKK. Die ersten 1.495 DKK müssen vom Versicherten übernommen werden.

Nicht versichert sind:

  • Kosmetische Behandlungen wie das Aufhellen der Zähne
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Kontrolluntersuchungen und Zahnreinigung

Diese Ausschlüsse gelten jedoch für fast alle Zahnzusatzversicherungen in Dänemark. Die Gesundheitsversicherung von Tryg ermöglicht eine schnelle Behandlung in Privatkliniken. Zum Versicherungsschutz gehören zudem auch Psychotherapien. Wer eine schnelle Diagnose wünscht und die Behandlung anschließend über das staatliche Gesundheitssystem abwickeln möchte, kann eine Diagnoseversicherung abschließen.

Zu den weiteren Anbietern mit einem großen Versicherungsangebot gehören Codan, Topdanmark, Skandia und Mølholm.

Krankenversicherung für Auswanderer nach Dänemark

Krankenversicherung Dänemark
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Um die Leistungen der staatlichen Krankenkasse in Anspruch zu nehmen, sollte man sich so schnell wie möglich beim Einwohnermeldeamt (folkeregister) anmelden. Anschließend stellt die Krankenkasse einen Krankenfürsorgeausweis aus, welcher anschließend bei allen Arztbesuchen ausgestellt werden muss. Die Ausstellung kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, für die kein Versicherungsschutz besteht. Deshalb sollte während der Übergangszeit noch eine Auslandkrankenversicherung vorhanden sein.

Wer zur Arbeitsaufnahme und somit auf Dauer nach Dänemark zieht, kann die deutsche Krankenversicherung nicht weiter nutzen. Ein Wechsel in das dänische Gesundheitssystem ist zwingend vorgeschrieben. Wer bisher privat krankenversichert war, sollte seine Police jedoch nicht gleich kündigen. Es ist besser, diese in eine Anwartschaft umzuwandeln, welche einen späteren Einstieg zu gleichen oder ähnlichen Konditionen ermöglicht.

Optionen für Grenzgänger

Wer in Deutschland wohnt und ausschließlich in Dänemark arbeitet, wird zumeist in der Kommune des dänischen Arbeitgebers krankenversichert. Diese gibt den Vordruck E106 (PD S 1) aus, welcher dann bei der deutschen Krankenkasse vorgelegt und anschließend an die dänische Kommune zurückgeschickt wird. Anschließend erhält der Grenzgänger eine Versicherungskarte mit der Bezeichnung „Det særlige sundhedsbevis“. Damit können dieselben Leistungen wie bei einem Wohnsitz in Dänemark in Anspruch genommen werden. Für Kinder oder Ehepartner ohne Beschäftigung bleibt die kostenlose Familienversicherung über die dänische Krankenkasse unverändert bestehen.

Optionen für Studenten

Wer ein oder mehrere Semester in Dänemark studiert und in Deutschland pflichtversichert ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Leistungen der dänischen Krankenkasse nutzen. Hierfür stellt die deutsche Krankenkasse einen sogenannten „Anspruchsnachweis“ aus, mit dem man sich bei der jeweiligen Kommune anmelden kann. Es ist dringend notwendig, sich vor dem Auslandsaufenthalt bei der eigenen Krankenkasse gründlich zu informieren. Inhaber einer privaten Krankenversicherung müssen mit ihrem Anbieter abklären, welcher Schutz bei einem Aufenthalt in Dänemark besteht.

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung ist für Studenten ebenfalls empfehlenswert. Diese übernimmt alle anfallenden Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Zudem gehört auch ein medizinisch erforderlicher Rücktransport zum Versicherungsschutz.

Auslandkrankenversicherung für Dänemark-Urlauber

Zwischen Dänemark und Deutschland besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Gesetzlich Versicherte erhalten bei ihrer Krankenkasse eine europäische Krankenversicherungskarte, mit der medizinische Leistungen auch in Dänemark beansprucht werden können. Zu beachten ist jedoch, dass nur die in Deutschland geltenden Sätze erstattet werden. Um hohe finanzielle Kosten zu vermeiden, sollte deshalb für jeden Urlaub eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden. Singles erhalten diese schon ab einer Jahresprämie von 10 Euro. Familien müssen mit jährlichen Kosten von etwa 30 Euro rechnen. Je nach Police sind alle Reisen mit einer Dauer von bis 42, 56 oder 70 Tage

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