Krankenversicherung in Österreich

Gesundheitssystem in Österreich

Die Krankenversicherung ist in Österreich für alle Bürgerinnen und Bürger Pflicht. Wie in Deutschland wird das Gesundheitssystem durch Beitragszahlungen finanziert. Diese fallen zu fast gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Gesundheitssystem beruht auf solidarischen Grundsätzen.

Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und sind unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand. Angehörige können wie hierzulande in vielen Fällen beitragsfrei mitversichert werden.
Dennoch gibt es im Vergleich zum deutschen Gesundheitssystem einige Unterschiede.


Krankenkasse in Österreich: Unterschiede zu Deutschland

Krankenversicherung Österreich
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In Österreich kann die Krankenkasse bis auf wenige Ausnahmen nicht frei gewählt werden. Wo man versichert wird, richtet sich in erster Linie nach dem Wohnort und der zugehörigen Berufsgruppe. Pro Bundesland gibt es eine Gebietskrankenkasse. Selbstständige werden bei Anmeldung eines Gewerbes automatisch bei der für ihre Kammer zuständigen Kasse versichert. Die Leistungen und Prämien sind bei allen gesetzlichen Kassen gleich, sodass es in diesem Bereich zu keinem Wettbewerb kommt.

Eine private Krankenversicherung gibt es in Österreich nicht. Gesetzlich Versicherte können ihren Versicherungsschutz durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung individuell erweitern. Diese ermöglichen beispielsweise die freie Arztwahl oder eine bessere Unterbringung bei stationären Behandlungen. Eine weiterer Unterschied sind die teilweise recht hohen Selbstbehalte von bis zu 20 Prozent für ambulante Behandlungen.

Wie hoch sind die Beiträge für die KV in Österreich?

Die Versicherungspflicht beginnt ab einem monatlichen Einkommen von 415,72 Euro. Der Beitragssatz für Arbeiter und Angestellte liegt derzeit bei 7,65 Prozent. Pro Monat gilt dabei ein maximaler Beitrag von 4.860 Euro. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mehr zur Beitragsberechnung der Krankenkasse herangezogen. Von der Gesamtsumme bezahlt der Arbeitnehmer 3,87 Prozent, der Arbeitgeber beteiligt sich mit den restlichen 3,78 Prozent an den Kosten. Rentner und Pensionäre zahlen einen Beitragssatz von 5,1 Prozent.

Wie bereits erwähnt gilt die Krankenversicherungspflicht in Österreich auch für Selbstständige. Diese bezahlen den Beitragssatz von 7,65 Prozent komplett aus eigener Tasche. Für Studenten gilt ein ermäßigter Beitrag in, der bei etwas über 50 Euro. Gleiches gilt auch für Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung, deren Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze liegt.

Kostenlose Mitversicherung von Angehörigen

Angehörige, die selbst nicht unter die Versicherungspflicht fallen können im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert werden. Als Angehörige gelten:

  • Ehegatten
  • eingetragene Partner
  • Kinder, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden

Die Mitversicherung ist in Österreich jedoch nicht immer beitragsfrei. Für Ehegatten oder Lebenspartner wird in der Regel ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,4 Prozent berechnet. Eine Ausnahme gilt, wenn sich ein Partner um die Erziehung von einem oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren kümmert. Gleiches gilt auch für Angehörige, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 erhalten.

Kassenärzte und Wahlärzte in Österreich

Allgemeinmediziner und Fachärzte, die mit den Krankenkassen einen Vertrag geschlossen haben werden auch Vertrags- oder Kassenärzte bezeichnet. Die erbrachten Leistungen werden von diesen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet. Sofern während eines Quartals nicht mehrere Allgemeinärzte bzw. Fachärzte derselben Richtung aufgesucht werden, erfolgt in der Regel eine komplette Kostenübernahme.



Wahlärzte arbeiten frei und ohne Verträge mit den Krankenkassen. Sie können deshalb ihre Honorare individuell festlegen. Die Behandlungskosten werden dem Patienten direkt in Rechnung gestellt. Diese kann anschließend bei der Kasse zur Erstattung eingereicht werden. Übernommen werden jedoch nur 80 Prozent der Kosten, welche für die gleiche Behandlung bei einem Kassenarzt angefallen wären.

Leistungen der Krankenkassen in Österreich

Die Leistungen der Krankenkassen werden zum großen Teil durch den Gesetzgeber festgelegt und sind deshalb weitgehend identisch (ähnlich der Krankenversicherung in der Schweiz). Gewisse Unterschiede gibt es zwischen den Gebiets- und Betriebskrankenkassen. Selbstständige erhalten bei ambulanten Behandlungen etwas umfassendere Leistungen, müssen jedoch eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent in Kauf nehmen.

Verschreibungspflichtige Medikamente werden mit Ausnahme der Rezeptgebühr in voller Höhe durch die Krankenkasse übernommen. Pro Medikament wird derzeit ein Betrag in Höhe von 5,70 Euro berechnet. Dabei gilt eine Obergrenze in Höhe von zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens. Sobald diese Grenze erreicht ist, wird für den Versicherten und seine Angehörigen keine Rezeptgebühr mehr berechnet. Personen mit einem geringen Einkommen können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Rezeptgebühr beantragen.

Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus werden die Kosten für die Unterbringung im Mehrbettzimmer in voller Höhe übernommen. Das Krankenhaus stellt jedoch eine Verpflegungspauschale in Rechnung. Diese liegt pro Tag bei rund 10 Euro für maximal 28 Tage.

Konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen werden von den Kassen in voller Höhe übernommen. Hierzu gehören beispielsweise Behandlungen zur Zahnsanierung mit Füllungen sowie Zahnentfernungen und Wurzelbehandlungen. Sofern aus kosmetischen Gründen Füllungen aus Kunststoff verwendet werden, muss der Zahnarzt den Patienten über die zusätzlich anfallenden Kosten informieren. Diese werden dem Versicherten direkt in Rechnung gestellt. Die Kassen erstatten in diesem Fall nur 80 Prozent des für diese Leistungen vorgesehenen Tarifes. Für Zahnersatz werden maximal 60 Prozent der anfallenden Kosten übernommen.

Bei einer psychotherapeutischen Behandlungen sind die ersten 10 Sitzungen frei. Anschließend kann ein Antrag auf Kostenübernahme von weiteren Terminen gestellt werden. Die Kassen beteiligen sich dann zumeist mit einem Zuschuss an den weiteren Kosten. Brillen werden bis auf einen Selbstbehalt ebenfalls von den Krankenkassen übernommen. Dieser beträgt für Kinder rund 30 und für Erwachsene etwa 100 Euro.

Lohnfortzahlung und Krankengeld in Österreich

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer auch in Österreich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie lange bezahlt werden muss, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist bei ArbeiterInnen und Angestellten verschieden. Das Entgelt wird zunächst in voller Höhe und anschließend zur Hälfte gezahlt. Danach gibt es Krankengeld von der Kasse.

  • Arbeiter: In den ersten 5 Jahren haben ArbeiterInnen Anspruch auf 6 Wochen volles und 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr. Zusätzlich haben ArbeiterInnen für jeden Arbeitsunfall einen Anspruch auf jeweils maximal 8 Wochen (bzw. 10 Wochen nach 15 Arbeitsjahren) volles Entgelt.
  • Angestellte: In den ersten 5 Jahren Anspruch auf 6 Wochen volle und 4 Wochen halbe Entgeltfortzahlung. Erkranken Angestellte innerhalb von 6 Monaten neuerlich, so bekommen sie noch einmal 6 Wochen 50 Prozent Entgeltfortzahlung und 4 Wochen 25 Prozent Entgeltfortzahlung.

Anspruch auf Krankengeld durch die Kasse besteht generell ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Eine Ausnahme gilt für den Zeitraum, in welchem der Versicherte noch mehr als die Hälfte seines Einkommens durch den Arbeitgeber erhält. Beim Absinken auf die Hälfte werden 50 Prozent des Krankengeldes gezahlt. Sinkt der Anspruch unter die Hälfte des Entgelts, gibt es volles Krankengeld.

Extraleistungen mit der privaten Zusatzversicherung

Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Kassen individuell erweitern. Etwa jeder dritte Österreicher greift auf diese Möglichkeit zurück. Dabei kann zwischen unterschiedlichen Varianten gewählt werden:

  • Sonderklasse
  • Privatarzt
  • Zahnarzt
  • Tagegeld
Gesundheitssystem Österreich
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Mit einer Sonderklasse Versicherung ermöglicht bei stationären Behandlungen die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer. Zudem können Arzt und Krankenhaus frei gewählt werden.



Wer sich für eine ambulante Zusatzversicherung entscheidet, kann sich bei voller Kostenübernahme auch von Wahl- und Privatärzten behandeln lassen. Zudem werden je nach gewählten Tarif auch alternative Heilmethoden, Physio- und Ergotherapie, Logopädie oder eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe übernommen. Für Brillen, Sehhilfen und Medikamente werden zumeist höhere Zuzahlungen geleistet.

Zu den wichtigsten Policen gehört sicher die Zahnzusatzversicherung. In diesem Bereich gibt es bei den gesetzlichen Kassen die höchsten Eigenleistungen. Eine Zusatzversicherung bietet bis zu 100 Prozent Kostenübernahme für Behandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz.

Größten privaten Krankenversicherer in Österreich

In Österreich gibt es etwa 10 Assekuranzen, die private Zusatzversicherungen anbieten. Damit ist der Markt recht überschaubar und die Angebote lassen sich relativ einfach vergleichen. Zu den größten Anbietern gehören:

  • Wiener Städtische
  • Uniqa
  • Generali
  • Allianz
  • Merkur

Im Vergleich zu Deutschland sind die Policen für einen komfortableren Krankenhausaufenthalt oder Zahnersatz relativ teuer, was natürlich auch an den wenigen Anbietern liegt. Ein genauer Vergleich der Angebote ist in jedem Fall zu empfehlen.

Optionen für Auswanderer

Wer in Österreich leben und arbeiten möchte, unterliegt ebenso der Krankenversicherungspflicht wie einheimische Bürger. Die Anmeldung bei der regional zuständigen Gebietskasse erfolgt immer durch den Arbeitgeber. Selbstständige müssen ihr Gewerbe anmelden und werden dann bei einer der sechs Gewerbekasse angemeldet. Anschließend erhalten Versicherte eine e-Card, welche bei jedem Arztbesuch vorgezeigt werden muss. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) befindet sich direkt auf der Rückseite und muss somit nicht separat beantragt werden. Medizinische Daten werden auf der Karte jedoch nicht gespeichert. Für die Ausstellung der Karte wird eine jährliche Servicegebühr in Höhe von 10,85 Euro berechnet.

Bei einer Entsendung durch den Arbeitgeber über einen maximalen Zeitraum von 24 Monaten bleibt die Zuständigkeit der heimatlichen Sozialversicherung bestehen.

Besonderheiten bei Grenzgängern nach Österreich

Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und Österreich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, wird von seinem Arbeitgeber ebenfalls bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet. Eine Ausnahme gilt für geringfügig Beschäftigte, welche in Österreich nur unfallversichert sind.

Wer sich in Deutschland behandeln lassen möchte, muss der österreichischen Kasse eine Meldebestätigung der Wohnsitzgemeinde und die deutsche Krankenkasse angeben. Die österreichische Krankenkasse sendet einen sogenannten Betreuungsauftrag an die deutsche Krankenkasse, welche für den Versicherten und seine Familienmitglieder eine spezielle Chipkarte erhalten, die beim behandelnden Arzt vorgelegt wird.

Österreich: Krankenkasse für Studenten

Studenten können in Österreich ein günstige Selbstversicherung abschließen. Dabei müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Fester Wohnsitz in Österreich
  • Mindeststudiendauer plus ein Semester pro Studienabschnitt darf nicht um mehr als vier Semester überschritten werden
  • Jahreseinkommen liegt nicht über 5.814 Euro
  • Bisher kein Studium abgeschlossen
  • Studiengang maximal zweimal gewechselt

Studierende richten ihren Antrag auf Krankenversicherung immer an die zuständige Gebietskrankenkasse.

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