Krankenversicherungskarte für Europa
Wer im Ausland schwer erkrankt oder bei einem Unfall verletzt wird, braucht medizinische Versorgung. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte braucht man sich keine Sorgen mehr zu machen, dass Ärzte im europäischen Ausland die Behandlung verweigern oder einem eine hohe Rechnung dafür ausstellen. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen in insgesamt 32 Ländern des Euroraumes.
Wo ist die Europäische Krankenversicherungskarte gültig?
Die Europäische Krankenversicherungskarte, auch „European Health Insurance Card“, kurz EHIC genannt, ist in allen 28 Ländern der Europäischen Union gültig. Darüber hinaus wird sie auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz akzeptiert. Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat in all diesen Ländern Anspruch auf Kostenübernahme für medizinische Versorgung durch die eigene Krankenversicherung.
In Mazedonien, Montenegro und Serbien wird EHIC ebenfalls akzeptiert, allerdings werden nur die Kosten für Notfallleistungen übernommen.
Wie bekomme ich die Europäische Krankenversicherungskarte und was kostet sie?
In Deutschland bekommt man die Europäische Krankenversicherungskarte man von seiner Krankenversicherung kostenlos ausgestellt. Es ist nicht nötig, diese extra zu beantragen, da sie sich auf der Rückseite der Gesundheitskarte befindet. In einigen EU-Staaten müssen Krankenversicherte EHIC bei ihrer Krankenversicherung beantragen, bekommen sie aber in der Regel ebenfalls kostenfrei ausgestellt.
Wie sieht die Europäische Krankenversicherungskarte aus?
Die Europäische Krankenversicherungskarte befindet sich als Aufdruck auf der Rückseite der normalen Krankenversicherungs- bzw. Gesundheitskarte. Eingeführt wurde sie im Jahr 2006. Da in Deutschland seit Januar 2015 die elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild die bisherige Krankenversichertenkarte verpflichtend ersetzt hat, besitzt jeder in Deutschland Krankenversicherte, der die elektronische Gesundheitskarte hat, auch eine Europäische Krankenversicherungskarte.
Erkennbar ist sie an ihrer europaweit einheitlichen Strukturierung. Sie enthält verschiedene Felder, die folgende Daten über den Versicherten enthalten:
- Name
- Vorname
- Geburtstag
- Persönliche Kennnummer
- Kennnummer des Trägers
- Kennnummer der Karte
- Ablaufdatum
Ergänzend befindet sich auf der Karte noch ein Feld für die persönliche Unterschrift des Versicherungsnehmers, ein Symbol der EU und die Landeskennung des Landes, in welchem die Versicherungskarte ausgestellt wurde.
Welche Leistungen / Kosten werden übernommen?
Generell werden mit Ausnahme von Mazedonien, Serbien und Montenegro die Kosten aller medizinisch notwendigen Leistungen übernommen. Das gilt sowohl für ambulante ärztliche Behandlungen als auch für stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus. Ebenfalls übernommen werden die Kosten notwendiger Medikamente, welche man in der Apotheke erwirbt.
Im EU-Ausland ist man nach den Rechtsvorschriften des Landes krankenversichert, in dem man sich aufhält. Wer in der Schweiz medizinische Versorgung benötigt, hat Anspruch auf die Leistungen, die jemand hat, der in der Schweiz krankenversichert ist, wer in Frankreich einen Unfall hat, wird so behandelt wie ein in Frankreich versicherter etc. Manche Krankenversicherungen arbeiten auch mit Vertragskliniken im Ausland zusammen. In diesen Kliniken hat man Anspruch auf die Leistungen des deutschen Krankenversicherungssystems.
Kostenerstattung statt Kostenübernahme in Ausnahmefällen
In den meisten Ländern werden Behandlungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. In einigen Ländern hingegen funktioniert das Gesundheitssystem anders. In Ländern wie beispielsweise Frankreich oder Luxemburg werden medizinische Behandlungen direkt beim Arzt bezahlt. Statt einer Kostenübernahme gibt es dort eine Kostenerstattung. Wer seine Behandlung vor Ort selbst bezahlen muss, sollte sich in jedem Fall eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen, aus der alle berechneten Maßnahmen und Behandlungen hervorgehen. Die Rechnung reicht man später bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung ein und bekommt sein Geld entsprechend der Gesetze des Behandlungslandes erstattet.
Es werden auch nur Kosten für Behandlungen übernommen, die medizinisch notwendig sind und nicht bis zur Rückkehr ins Heimatland aufgeschoben werden können. Demnach werden auch keine Kosten für freiwillige Behandlungen übernommen. Wer ins Ausland geht, um eine Behandlung durchführen zu lassen, für die die ausländischen Krankenkassen im Gegensatz zu den Deutschen die Kosten übernehmen, bleibt auf eben diesen sitzen.