Zusatzbeitrag

Stempel mit ZusatzbeitragViele gesetzliche Krankenversicherer erheben Zusatzbeiträge. Der gesetzliche Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens und wird seit 2019 zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entrichtet. Die Höhe der Zusatzbeiträge kann sich jedes Jahr ändern. Das entscheiden die Krankenkassen selbst. Gesundheitsminister Spahn wollte die Krankenkassen 2020 eigentlich zu einer Beitragssenkung bewegen, hat aber nun durch seine neuen Gesetze bewirkt, dass die Beiträge in 2020 größtenteils stabil geblieben sind.

In 2021 sollen die Krankenkassen Zusatzbeiträge aufgrund der Corona Pandemie nun steigen. Den durch Corona zusätzlich entstandenen Bedarf schätzten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD)  auf rund 16 Milliarden Euro.

Zusatzbeitrag wird in 2021 erhöht um Kosten der Coronakrise auszugleichen

Durch die Coronakrise sind unerwartet enorm hohe Kosten für das deutsche Gesundheitssystem entstanden. Die Bundesregierung entschied zum Beispiel, dass die Krankenkassen für nicht genutzte Intensivbetten oder für Überbrückungshilfen für Physiotherapeuten und andere Heilpraktiker aufkommt. Die Erhöhung der Zusatzbeiträge soll den so entstandenen zusätzlichen Kosten nun entgegen wirken. Im Schnitt sollen die Zusatzbeiträge in 2021 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent ansteigen. Wie die Erhöhung der Zusatzbeiträge mit der Coronakrise zusammenhängt, lesen Sie hier. Wo die Zusatzbeiträge Ihre Krankenkasse aktuell im Vergleich zu anderen Krankenkassen steht und ob sich ein Wechsel ggf. lohnt, sehen Sie in folgender Liste:

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Die großen Kassen, wie die AOK Krankenkasse, die Techniker Krankenkasse, die Barmer Krankenkasse oder DAK haben ihre Zusatzbeitragssatz in 2020 nicht erhöht. Nur die Betriebskassen haben sich für eine Erhöhung der Zusatzbeiträge entschieden. Zusatzbeitragssätze werden im Übrigen nur in der gesetzlichen Krankenversicherung erhoben, nicht aber bei der privaten Krankenversicherung.

Betriebskrankenkassen haben die Zusatzbeiträge in 2020 erhöht

Wer über eine Betriebskrankenkasse versichert ist, der hat für 2020 eventuell schon eine Erhöhung der Zusatz-Beiträge erhalten. Da Betriebskrankenkassen teilweise auch für außerbetriebliche Angestellte zu Verfügung stehen, betrifft dies nicht nur die Mitarbeiter der entsprechenden Firmen. Insgesamt sind ca. 2,4 Millionen gesetzlich Krankenversicherte betroffen.

Während die meisten Krankenkassen sich zumindest gegen eine Erhöhung des Zusatzbeitrages für 2020 ausgesprochen haben, gibt es nur eine eine einzige Krankenkasse, die sogar auf den Zusatzbeitrag verzichtet, die AOK Sachsen Anhalt. Eine der Betriebskrankenkassen hat sich sogar für eine Senkung des Zusatzbeitrages entschieden. Die Debeka BKK senkte ihren Beitrag von 0,8 auf 07 Prozent.

Zusatzbeitragserhöhung der bundesweit geöffnetten Krankenkassen 2020

Krankenkasse Erhöhung um:  Neuer Gesamtbeitrag:
Salus BKK 0,66% 16,05 %
WMF BKK 0,02 % 15,70 %
Actimonda Krankenkasse 0,40 % 16,0 %
Energie-BKK 0,36 % 16,06 %
TUI BKK 0,15 % 15,85 %
BKK Gildemeister Seidensticker 0,10% 15,80 %
Bertelsmann BKK 0,15 % 15,85 %
Die Continentale BKK 0,30 % 16,10 %
Pronova BKK 0,66% 16,05 %
Novitas BKK 0,20 % 16,14 %

 

Zusatzbeitragserhöhung der regional geöffnetten Krankenkassen 2020

Krankenkasse Erhöhung um:  Neuer Gesamtbeitrag:
SKD BKK 0,30 % 16,30 %
BKK DürkoppAdler 0,20 % 15,80 %
BKK HMR 0,35 % 15,95 %
BKK Herkules 0,50 % 16,80 %
BKK ZF & Partner 0,40 % 16,10 %
Die Bergische 0,13 % 15,88 %
Atlas BKK Ahlmann 0,50 % 16,30 %
BKK Werra-Meissner 0,40 % 16,10 %

Warum erheben die Krankenkassen Zusatzbeiträge?

Die gesetzlichen Krankenkassen haben keinen vorgeschriebenen Leistungskatalog. Statt dessen gibt es gesetzliche Richtlinien, laut denen Versicherte den Anspruch auf physische und psychische Gesundheit haben. Die Behandlungsmethoden müssen vernünftig, sinnvoll und nach Möglichkeit günstig sein. Grundlegend ausgedrückt: Jeder Bürger, der berechtigterweise mit einer Krankheit oder Verletzung zum Arzt geht, muss dort auf Kosten der GKV bzw. der Krankenkasse behandelt werden, es sei, er ist privat krankenversichert. Viele Krankenkassen bieten Zusatzleistungen an.

Die Kosten für diese Leistungen müssen gedeckt werden, was über die Beiträge geschieht. Die Beiträge sind auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens festgelegt. Die Beiträge reichen oftmals nicht aus. Die Krankenversicherung ist gesetzlich zur Leistungserbringung verpflichtet und darf eine Kostenübernahme nicht ablehnen, selbst wenn kein Geld mehr da ist.

Zusatzbeitrag macht kostendeckendes Arbeiten möglich

Aus diesem Grund wurden der Zusatzbeitragssatz eingeführt. Mit dem Zusatzbeitrag soll sichergestellt werden, dass die Krankenkassen kostendeckend arbeiten können. Wichtig hierbei ist, dass es sich um freiwillige Zusatz-Beiträge handelt. Die Kassen müssen keine Zusatzbeiträge erheben. Für den Versicherungsnehmer sind die Zusatzbeiträge halbfreiwillig. Wenn die Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt, muss er sie zahlen.

Seit 2019 werden die Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt. Zuvor gingen diese Kosten zu Lasten der Arbeitnehmer.

Halbfreiwillig soll bedeuten, dass der Versicherungsnehmer die Zusatzbeitragssätzenicht hinnehmen muss. Sollte die Krankenkasse die Zusatzbeiträge erhöhen, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, mit dem es problemlos möglich ist, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Da die Krankenkassen den jeweiligen Zusatzbeitrag selbst festlegen, variieren natürlich auch die Kosten für den Versicherten. Man hat also selbst in der Hand, wie hoch der Zusatzbeitrag ist, den man zahlt und welche Leistungen man dadurch von seiner Krankenkasse erhält. Übrigens, nicht alle Kassen erheben einen Zusatzbeitrag.

Wie hoch sind die Zusatzbeiträge?

Die Zusatzbeiträge liegen im Schnitt bei 0,9 Prozent. Hierbei gilt es zu beachten, dass sich die Angabe auf den Gesamtbeitrag bezieht, nicht nur auf den gezahlten Betrag. Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, liegt der Gesamtbeitrag bei 15,5 Prozent (14,6 + 0,9 = 15,5).

Wie hoch die Zusatzbeitragssätze sind, hängt von den Krankenkassen ab. Manche Krankenkassen erheben Zusatzbeiträge in Höhe von 1,5 Prozent, ein paar wenige verzichten sogar auf den Zusatzbeitrag. Die Krankenkassen dürfen ihre Zusatzbeitragssätze nicht willkürlich anpassen. Die unterschiedlichen Beitragshöhen werden vor allem von den Bilanzen bzw. den Kosten der erbrachten Leistungen der jeweiligen Krankenkasse bestimmt. Eine Krankenkasse, die überwiegend einkommensschwache und ältere Menschen versichert, hat höhere Ausgaben  als eine Versicherung mit jungen und gutverdienende Beitragszahlern. Der Gesundheitsfonds soll solche Kosten ausgleichen, stößt jedoch an seine Grenzen. Mit dem Zusatzbetrag kann dagegen gesteuert werden.

Entsprechend müssen manche Krankenkassen höhere Zusatzbeiträge erheben als andere Kassen. Der Zusatzbeitrag wird in der Regel jährlich angepasst. Hat eine Krankenkasse in einem Jahr einen großen Überschuss erwirtschaftet, kann sie ihre Zusatz-Beiträge für das Folgejahr senken. Steht ein großer Verlust für die Krankenkasse zu Buche, dürfte sie sich  gezwungen sehen, den Zusatzbeitrag für das nächste Jahr zu erhöhen.

Sollte ich die Krankenkasse wechseln, wenn die Zusatzbeiträge erhöht werden?

Es besteht ein Sonderkündigungsrecht bei der Krankenkasse, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. Die Kündigung muss bis Ende des Monats bei der Krankenkasse eingegangen sein. Ob sich ein Krankenkassenwechsel lohnt, hängt von der derzeitigen Marktsituation ab. Finanziell betrachtet ist eine Erhöhung des Zusatzbeitrages um 0,1 Prozent ärgerlich, aber kein Beinbruch, zumal der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt. Viel wichtiger sind die Leistungen der Krankenkasse.

Eine Beitragserhöhung sollte nicht sofort einen Kündigungsreflex auslösen. Sie sollte ein willkommener Anlass sein, einen Krankenkassenvergleich durchzuführen. Dank des Sonderkündigungsrechts können Sie früher zu einer besseren Kasse wechseln. Bei der gesetzlichen Krankenkasse kommt es vor allem auf die Zusatzleistungen an. Wie erwähnt, muss jede gesetzliche Krankenkasse bestimmte vorgeschriebene Leistungen erbringen. Die Basisabsicherung ist bei jeder Versicherung gleich. Spannend wird es bei den Zusatzleistungen der einzelnen Krankenkassen.

Zusatzleistungen der Krankenkasse nicht vergessen

So rechtfertigten sehr gute Leistungen der Krankenkasse auch einen etwas höheren Zusatzbeitrag. Wenn Sie zum Beispiel Wert darauf legen, dass Ihre Krankenkasse alternative Heilmethoden anbietet, ist ein höherer Zusatzbeitrag durchaus zu verkraften, wenn Sie dafür Leistungen erhalten, die andere Kassen nicht anbieten. Im Krankenkassenvergleich stellen Sie recht schnell fest, welche Krankenkasse die für Sie wichtigsten Leistungen erbringt und dabei einen für Sie annehmbaren Zusatzbeitrag erhebt.

Viele Krankenkassen übernehmen zum Beispiel deutlich mehr Kosten für Hör- oder Sehhilfen, als sie laut Gesetz müssten. Das kann im Zweifel viel Geld sparen, ähnlich der Verzicht auf Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl. Auch hinsichtlich der Prävention gibt es zahlreiche Zusatzleistungen, wie die Kostenübernahme von Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung oder Patientenschulungen.

Auf solche Leistungen zu verzichten, um 0,1 Prozentpunkt Zusatzbeitrag zu sparen, ist in den wenigsten Fällen sinnvoll. Sollte beim Krankenkassenvergleich ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden werden, lohnt ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse.

Wie wechsle ich zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse?

Generell hat jeder die Möglichkeit, seine Krankenkasse mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende zu kündigen und in eine andere Versicherung zu wechseln, auch unabhängig vom Zusatzbeitrag. Das gilt, wenn zuvor mindestens 18 Monate lang Versicherungsschutz durch den derzeitigen Anbieter bestand. Mit dem Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags entfällt diese Einschränkung.

Zusatzbeitrag SchilderSollten Sie Ihre Kasse aufgrund eines höheren Zusatzbeitrages oder aus anderen Gründen wechseln wollen, laden Sie eines der zahlreichen kostenfreien Musterschreiben aus dem Internet und lassen es der Kasse schriftlich zukommen. Sie erhalten von der Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung. Nachdem Sie die Kündigung eingereicht haben, melden Sie sich bei Ihrer Wunschkrankenversicherung an. In der Regel geht das online über die Website der Kasse. Sie müssen dem neuen Versicherer noch die Kündigungsbestätigung zukommen lassen.

Sollten Sie die Kündigungsbestätigung vergessen,  brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Die Kündigung ist erst wirksam, wenn die neue Versicherung gültig ist. Sollten Sie nach Ablauf der alten Krankenkasse noch keine neue Gesundheitskarte haben, ist dies kein Problem. Sie können zum Arzt gehen, ohne befürchten zu müssen, dass Sie eine Rechnung bekommen oder in Vorkasse treten müssen. Sie sollten sich mit den Krankenkassen in Verbindung setzen, um die Situation zu klären. Währenddessen bleiben Sie normal bei Ihrem Anbieter versichert und bezahlen Ihre Beiträge.

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihr Sonder-Kündigungsrecht verwirkt haben, wenn der Wechsel aufgrund eines Fehlers Ihrerseits (z.B. Kündigungsbestätigung nicht eingereicht) nicht geklappt hat. In diesem Fall bleibt Ihnen natürlich noch das normale Kündigungsrecht.

Zusammenfassend halten wir fest, dass der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse durchaus eine Rolle spielt, aber unter bestimmten Kriterien geprüft und beurteilt werden sollte. Natürlich spielt die Höhe des Zusatzbeitrages eine Rolle. Es ist aber auch wichtig zu prüfen, ob die Kasse mit einem höheren Zusatzbeitrag vielleicht genau die Leistungen, anbietet, die Sie häufiger in Anspruch nehmen- SO zahlen Sie zwar ggf. einen höheren Zusatzbeitrag, sparen aber an anderer Stelle deutlich mehr Kosten ein.

Wir hoffen, dass wir Ihnen zum Thema Zusatzbeitrag einige wichtige Informationen vermitteln konnten und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Wahl der richtigen Kasse.


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