Zusatzbeitrag steigt 2021 um 0,2% auf 1,3% insgesamt

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in 2020 erhebliche Mehrausgaben zu bewältigen. Krankenkassenvergleich.com hatte bereits vor Monaten über eine mögliche Anhebung des Zusatzbeitrags spekuliert. Nun wurde eine Erhöhung des Zusatzbeitrages um 0,2% bestätigt. Damit steigt der Zusatzbeitrag auf insgesamt 1,3%.

Was haben die Beitragserhöhungen in 2021 mit Corona zu tun?

Die Mehrausgaben der Krankenkassen in 2020 sind zum großen Teil auf die Situation seit Ausbruch der Coronapandemie zurück zu führen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen einen großen Anteil der Rettungsschirme für Arztpraxen, Krankenhäuser und die Pflege tragen. Darüber hinaus werden Krankenhausrechnungen in einer Frist von fünf Tagen beglichen, ohne dass eine detaillierte Prüfung erfolgen kann. Auch die Kosten für die Tests und die Impfstoffforschung schlagen zu Buche. Dem gegenüber stehen Mindereinnahmen durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit und gestundeten Beiträgen der Arbeitgeber. Dies führt dazu, dass die Krankenkassen Beitragserhöhungen für das Jahr 2021 ankündigen.

Wie stark werden die Beiträge erhöht?

Die Mehrausgaben durch die Coronakrise führen bei den gesetzlichen Krankenkassen zu einem Defizit von rund 17 Milliarden Euro. Um dieses Defizit auffangen zu können, müssten die Kassen den Zusatzbeitrag um das Doppelte erhöhen. Eine Erhöhung der eigentlichen Krankenkassenbeiträge ist aufgrund der bisherigen in den vergangenen Jahren guten Haushaltsführung jedoch nicht erforderlich.

Der durchschnittliche und individuelle Zusatzbeitrag

Derzeit liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1 Prozent. Dies ist der vom Bundesgesundheitsministerium jährlich festgelegte Wert. Dieser Durchschnittszusatzbeitrag ist für die Kassen jedoch nicht bindend. Jede Kasse darf einen so genannten individuellen Zusatzbeitrag erheben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen diesen zu gleichen Teilen.

Zuschuss für den Gesundheitsfond durch die Bundesregierung

Um die Erhöhung der Zusatzbeiträge nicht in der erforderlichen Höhe durchsetzen zu müssen, fordern der GKV-Spitzenverband einen Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds. Der Gesundheitsfonds gewährt den gesetzlichen Krankenkassen die finanziellen Mittel, die erforderlich sind, um den Versicherten die gesetzlichen Leistungen gewähren zu können.

Die Bundesregierung wird diesen Zuschuss gewähren, um die Gesamthöhe der Sozialabgaben für die Arbeitnehmer auf maximal 40 Prozent zu halten. Die Differenz werde aus dem Bundeshaushalt getragen.

Wie hoch steigt der Zusatzbeitrag an?

Aufgrund des Zuschusses der Bundesregierung kann der Anstieg des Zusatzbeitrages auf rund 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent begrenzt werden. Endgültig wird über diese Erhöhung erst im Oktober entschieden.

Welche Kassen erhöhen die Beiträge?

Die Krankenkassen selbst entscheiden, wie genau die Erhöhung der Zusatzbeiträge aussehen werden. Sie haben die Möglichkeit, von dem errechneten Durchschnittszusatzbeitrag von 1,3 Prozent abzuweichen. Welche gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag in welcher Höhe anpassen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. Sobald die Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge veröffentlicht haben, aktualisieren wir diese auch in unserem Krankenkassenvergleich.

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung oder Neueinführung des Zusatzbeitrages

Der Gesetzgeber hat in § 175 Absatz 4 des Fünften Sozialgesetzbuches festgelegt, dass gesetzlich Krankenversicherte ein so genanntes Sonderkündigungsrecht haben, wenn eine gesetzliche Krankenkasse einen bestehenden Zusatzbeitrag erhöht oder diesen gar erst neu einführt. Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder über die geplanten Maßnahmen rechtzeitig vorher informieren. Hierfür gilt eine Frist von einem Monat vor der erstmaligen Erhebung des veränderten Zusatzbeitrages. Im Rahmen dieser Information muss die Krankenkasse ihre Mitglieder auch auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hinweisen sowie auf die Höhe des vom Bundesgesundheitsministeriums festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrages. Ebenfalls muss auf eine Übersicht zu den Zusatzbeiträgen hingewiesen werden, die vom GKV-Spitzenverband zur Verfügung gestellt wird. Bei Überschreiten des durchschnittlichen Zusatzbeitrages hat die Krankenkasse überdies die Mitglieder darüber zu informieren, dass die Möglichkeit besteht, zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln.

Möchten Mitglieder das Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, müssen sie die Kündigung bis zum Ende des Monats, für den die Krankenkasse den erhöhten oder neu eingeführten Zusatzbeitrag erheben möchte, an die Kasse schicken. Die Kündigung wird dann zum übernächsten Monat wirksam. Versäumt die Krankenkasse diese Informationen, werden auch spätere Kündigungen wirksam.

Was können Versicherte tun?

Erheben die gesetzlichen Krankenkassen zum Jahr 2021 erhöhte Zusatzbeiträge, erhalten Sie eine entsprechende Information über

  • die konkrete Höhe der Zusatzbeiträge
  • die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages
  • Ihr Sonderkündigungsrecht
  • die Übersicht zu den Zusatzbeiträgen durch den GKV-Spitzenverband
  • die Möglichkeit des Wechsels zu einer günstigeren Krankenkasse.

Versicherte einer private Krankenversicherung müssen noch auf die neuen Beiträge für 2021 warten. Gibt es hier Erhöhungen, steht auch ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.


Bild: © Coloures-pic – fotolia.com

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