In 2019 verzeichneten die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstmals seit 2015 wieder Verluste. In Summe kommen die Krankenkassen auf über eine Milliarde Verlust. Da die Krankenkassen meist über hohe Rücklagen verfügen, wurden der Großteil der Krankenversicherten in 2020 noch mit Beitragserhöhungen verschont. Allerdings werden jetzt schon für 2021 weitflächige Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge prognostiziert.
Wie kommt es zu den Verlusten bei Krankenkassen?
Trotz Rekordeinnahmen der gesetzlichen Krankenkassen, konnten Verluste nicht verhindert werden. Das liegt daran, dass die Kosten der Kassen, auch im Laufe des Jahres 2019, stetig und beschleunigt gestiegen sind.
Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV Spitzenverbandes, begründet die erhöhten Ausgaben zum einen mit dem medizinischen Fortschritt, der eben auch höhere Kosten mit sich bringe und zum andere mit den neuen Gesetzen der Bundesregierung, bzw. unseres Bundesministers für Gesundheit, Jens Spahn. Das Terminservicegesetz und das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz allein verursachen in 2020 rund 5 Milliarden Mehrausgaben für die gesetzlichen Kassen.
Terminservicegesetzt (TSVG) und Pflegepersonal-Stärkungsgesetz führen zu hohen Kosten
Das Terminservicegesetz soll die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung mindern. Aktuell ist es häufiger Gang und Gebe, dass ein gesetzlich Versicherter Patient bei der Terminvergabe durch Fachärzte einem privat Versicherten gegenüber nachteilig behandelt würde. Oft erhalten privat Krankenversicherte recht zeitnah einen Termin, während gesetzlich Versicherte teilweise Monate auf einen Facharzt-Termin warten müssen.
Kritisiert wird, dass die Bundesregierung damit wesentlich in den organisatorischen Ablauf der Praxen eingreife. Zudem sind die anfallenden Kosten kaum abzuschätzen und eine Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit dieser Anpassung kaum zu vermeiden.
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetzt greift in das Krankenhausfinanzierungsgesetz und das Krankenhausentgeltgesetzt ein. Ziel der Bundesregierung ist es damit zum einen den Personalschlüssel im Bereich der Pflege zu erhöhen und zum anderen bessere Arbeitsbedingungen in der Altenpflege und der Krankenpflege zu schaffen. Die durch diese Gesetzte entstehenden Kosten sieht Spahn durch die hohen Rücklagen der Krankenkassen und die in den letzten Jahren erzielten Überschüsse gedeckt.
Spahn bezeichnet die Verluste als „unechtes Defizit“
Die Krankenkassen verzeichneten im September 2019 Rücklagen in Höhe von 20,6 Milliarden Euro. Die gesetzlich vorgeschriebene Höhe der Finanzreserven wurde damit um das Vierfache übertroffen. Aus diesem Grund verpflichtet die Politik die gesetzlichen Krankenkassen, die Rücklagen abzubauen. Dieser bewusste Abbau der Reserven führe nun zu den „unechten Defiziten“ der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Rücklagenabbau wird allerdings auch scharf kritisiert, da man zum Beispiel den demographischen Wandel, also den steigenden Anteil älterer Menschen, die mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, nicht ausreichend berücksichtige. Einen noch größeren Einfluss auf weitere Kostensteigerungen hätte allerdings der Eintritt der geburtsstarken Jahrgänge ins Rentenalter. Die vorher gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse senke die Einnahmen der Kassen zunehmend.
Unterschiede bei den Krankenkassen sind gewaltig
Der Dienst für Gesellschaftspolitik (dfg) wertete gemeinsam mit dem Wissenschaftlichen Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung (WIG2) die Bilanzen aller 109 gesetzlichen Krankenkassen für 2018 aus. Die Ergebnisse überraschen.
Bei 33 Krankenkassen sank von 2017 zu 2018 das Gesamtvermögen. Berücksichtige man den Zeitraum von 2014 zu 2018 schmolz das Gesamtvermögen sogar bei fast jeder zweiten, insgesamt 49 Krankenkassen. Für den Vergleich der Krankenkassen bewertete der dfg das Pro-Kopf-Gesamtvermögen der verschiedenen Krankenkassen. So berücksichtigte die Bewertung also nicht nur das Gesamtvermögen einer Kasse, sondern auch die Anzahl der Krankenversicherten.
Die Unterschiede des Pro-Kopf-Gesamtvermögens sind bei den verschiedenen Krankenkassen immens. Auffällig ist, dass die Kassen im Osten verhältnismäßig recht gut dastehen. Die reichste Krankenkasse ist laut dieser Auswertung die AOK Sachsen-Anhalt mit einem Pro-Kopf-Gesamtvermögen von 1200,86 Euro. Die AOK Sachsen-Anhalt hat sich übrigens als erste AOK Krankenkasse dazu entschlossen vollständig auf den Zusatzbeitrag zu verzichten. So zahlen die Versicherten der AOK in 2020 nur noch die 14,6 Prozent. Den zweiten Platz belegt die Betriebskrankenkasse Groz-Beckert, eine der kleinsten Betriebskrankenkassen, mit einem Pro-Kopf-Gesamtvermögen von 1199,72 Euro. Die Innungskrankenkassen (IKK) schafften es nicht unter die vorderen Plätze.
Die reichsten Krankenkassen:
- AOK Sachsen Anhalt
- BKK Groz-Beckert
- BKK Euregio
Die finanzschwächsten Krankenkassen
Unter den 15 ärmsten gesetzlichen Krankenkassen befinden sich auch große Namen, wie die DAK Gesundheit, die Barmer Krankenkasse und die KKH. Die finanzschwächste Krankenkasse in der Auswertung des dfg und des WIG2 ist eine Krankenasse aus Hessen. Mit einem Pro-Kopf-Gesamtvermögen von 90,66 Euro bildet die Melsunger BKK Wirtschaft & Finanzen das Schlusslicht. Gerade für die finanzschwachen Krankkassen können die neuen gesetzlichen Bestimmungen in den kommenden Jahren zu kritischen Entwicklungen führen. Aber auch die reichen Kassen werden damit laut Experten vermutlich zu kämpfen haben.
Ohne Beitragssatzerhöhung können Verluste bis zu 50 Milliarden Euro entstehen
Die Bertelsmann Stiftung veröffentlichte im Oktober 2019 eine Prognose zur Entwicklung der Krankenkassen, die zum Denken anstößt. Wenn man die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkasse bis 2040 nicht schrittweise von 14,6 Prozent auf 16,9 Prozent erhöhe, drohen den Kassen Verluste in 2040 von knapp 50 Milliarden Euro. Ohne die Erhöhung der Beitragssätze würden laut dieser Prognose die erwarteten Ausgabensteigerungen nicht gedeckt werden können. Der Hauptgrund bleibt auch hier die demographische Entwicklung und die sinkenden Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen durch den Eintritt in die Rentenphase der alternden geburtsstarken Jahrgänge. Je nach Anpassung der Beitragssätze kann ein Krankenkassenvergleich und ggf. einen Wechsel der Krankenkasse sinnvoll sein.
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