PKV für Angestellte
Privat versichern kann sich, wer nicht versicherungspflichtig ist: Das sind alle Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 4.050 Euro im Monat oder 48.600 Euro pro Jahr (Wert für 2009).
Das "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FinG), das jetzt als Referentenentwurf vorliegt,
sieht vor, dass Arbeitnehmer nicht mehr in drei aufeinanderfolgenden Jahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten müssen, um versicherungsfrei zu sein.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird also zukünftig wieder nach
einmaligem Überschreiten der JAEG (zur Zeit: jährlich 49.950,00 EUR – monatlich 4.162,50 EUR) möglich sein. Mit dieser Neuregelung wird die Rechtslage, die vor dem 01.04.2007 galt, wieder
hergestellt, wonach die Krankenversicherungspflicht eines Arbeitnehmers mit Ablauf des Kalenderjahres endet, in dem die JAEG überschritten wird.Diese Versicherungspflichtgrenze wird regelmäßig
überprüft und angepasst.
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