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Leistungen
Private Zusatzkrankenversicherung |
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Je nach Gesellschaft und Tarif sind die Leistungen der Versicherer
sehr unterschiedlich.
Nutzen Sie daher unseren

für eine ausführliche, persönliche Beratung.
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| Arzt
(ambulante Behandlung) |
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Bei
der ambulanten Behandlung können - je nach Gesellschaft und Tarif-
folgende Leistungen zusätzlich abgesichert werden: Heilmittel
(Massagen usw.), Heilpraktiker, Alternativmedizin, freie Arztwahl
(nicht auf Ärzte mit Kassenzulassung beschränkt), Leistungen
für ambulante Kuren, ambulante Psychotherapie, Wegfall der GOÄ-Begrenzung
usw.
Gerade Heilpraktikerbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung
oft gar nicht übernommen.
Wollen Sie als gesetzlich Krankenversicherter nicht auf diese Behandlungsform
verzichten, dann ist eine Zusatzversicherung für den ambulanten
Bereich evtl. eine gute Wahl.
TIPP:
Sehen Sie sich auch die Ergänzungstarife an. Einige Gesellschaften
sehen in diesen relativ kostengünstigen Tarifen bereits umfassende
Leistungen für Heilpraktiker vor. |
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| Zahnarzt |
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Zahnarztrechnungen
können immens teuer werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt
maximal 60% der Kosten für Zahnersatz, allerdings noch mit der
Einschränkung, daß der Zahnersatz der kassenüblichen
Ausführung entspricht.
Wer sich für hochwertigere Materialien oder einfach schönere
Optik entscheidet, zahlt die Kosten dafür selbst. Hier kommt
die Zahnzusatzversicherung zum Einsatz.
Die Leistungen der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich zum
Teil gravierend, so übernehmen z.B. manche Gesellschaften auch
Kosten für Inlays.
Auch bei den Erstattungsprozentsätzen gibt es große Unterschiede. |
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| Krankenhaus
(stationäre Behandlung) |
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Wenn
Sie im Krankenhaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht
werden wollen und die Behandlung durch den Chefarzt erfolgen soll,
kann dies über einen stationären Zusatztarif abgesichert
werden.
Ausser beim Preis gibt es zwischen den einzelnen Versicherern auch
Unterschiede bei den Leistungen:
* Sind die Leistungen auf die Höchstsätze der GOÄ (Gebührenordnung
für Ärzte) begrenzt?
* Leistet der Tarif auch bei Kuren?
* Ist Rooming-in versichert?
* etc.
Ein weiterer, wichtiger Punkt:
Entscheiden Sie sich für ein anderes Krankenhaus, und nicht für
das, in welches Sie Ihr Arzt eingewiesen hat können evtl. Mehrkosten
entstehen. Hat das Krankenhaus Ihrer Wahl z.B. einen höhrern
Pflegesatz, müssen Sie die entstehenden Differenzkosten selbst
tragen.
Nun kann die Entscheidung für ein anderes Krankenhaus viele Gründe
haben: vielleicht ist die Verkehrsanbindung für Ihre Familie
besser, vielleicht haben Sie früher schon einmal schlechte Erfahrungen
gemacht.
Mit einer privaten Zusatzversicherung im stationären Bereich
können Sie die so entstehenden Mehrkosten absichern. |
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| Ergänzungstarife |
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Die
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten
Jahren immer weiter gekürzt. Um hierfür zumindest einen
teilweisen Ausgleich zu schaffen, wurden die sogenannten Ergänzungstarife
geschaffen.
Ein Ergänzungstarif kann z.B. die folgenden Leistungen enthalten:
* Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
* Zahnersatz
* Leistungen bei Auslandsaufenthalten
* Erstattung der Differenzkosten, die entstehen können, wenn
Sie sich für ein anderes Krankenhaus entscheiden als das, in
welches Ihr Arzt Sie einweist
* Erstattung der Eigenanteile im Krankenhaus
* Erstattung der Eigenanteile bei Massagen
* Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker.
Einfach gesagt stellen Ergänzungstarife eine Ansammlung der wichtigsten
Leistungen aus den Einzeltarifen (Ambulant, Stationär und Zahn)
dar.
Wieso dann überhaupt noch Einzeltarife?
Beachten Sie, dass die Leistungen bei den Einzeltarifen normalerweise
höher ausfallen, als bei den Ergänzungstarifen. Dafür
sind Einzeltarife auch etwas teurer. |
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| Krankenhaus-Tagegeld |
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Haben
Sie eine Krankenhaustagegeldversicherung, dann erhalten Sie - für
den Fall, dass Sie ins Krankenhaus müssen - jeden Tag eine festgelegte
Summe: das Krankenhaustagegeld.
Dieses Krankenhaustagegeld können Sie z.B. für die Anmietung
eines Fernsehers oder für ein Telefon am Bett nutzen.
Arbeitnehmer
Wir halten diese Versicherung für Arbeitnehmer nicht für
besonders sinnvoll. Schliesslich wird Ihr Gehalt im Krankheitsfall
sechs Woch weiterbezahlt. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Krankentagegeld-Versicherung
wesentlich sinnvoller.
Selbständige/Freiberufler
Als Selbständiger oder Freiberufler können Sie nicht auf
eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zurückgreifen. Hier kann
eine Krankenhaustagegeld - Versicherung eher sinnvoll sein. Allerdings
nur dann, wenn gleichzeitig eine Krankentagegeldversicherung besteht.
Statistisch gesehen beträgt die durchschnittliche Verweildauer
im Krankenhaus nämlich nur wenige Tage. Wenn Sie sich anschliessend
noch wochenlang Zuhause auskurieren müssen, nützt Ihnen
Ihre Krankenhaustagegeld-Versicherung nichts mehr. Hier ist die
Krankentagegeld-Versicherung gefragt. |
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| Kranken-Tagegeld |
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Als
Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall sechs Wochen lang eine
Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Nach Ablauf der sechs Wochen
bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein sogenanntes
Krankengeld.
Dieses Krankengeld beträgt maximal 70% des Bruttolohnes (maximal
Beitragsbemessungsgrenze), und nicht mehr als 90% Ihres Nettolohnes.
Das entspricht maximal EUR 78,75 pro Tag.
Wenn Sie also normalerweise EUR 2.000,- netto verdienen erhalten Sie
nur maximal EUR 1.800,- Krankentagegeld. Die so entstehende Einkommenslücke
kann schon weh tun, denn laufende Kosten wie Miete oder Auto-Leasing
werden natürlich auch weiterhin von Ihrem Konto abgebucht.
Um eine mögliche Einkommenslücke auszugleichen, können
Sie eine private Krankentagegeld-Versicherung abschliessen.
Wieviel Krankentagegeld sollten Sie absichern?
Sprechen Sie bitte mit Ihrem persönlichen Finanzkurier-Ansprechpartner.
Er wird mit Ihnen gemeinsam ein massgeschneidertes Angebot erarbeiten.
Selbständige und Freiberufler
Auch Selbständige und Freiberufler die gesetzlich krankenversichert
sind, haben die Möglichkeit, ein Krankentagegeld abzusichern.
Wir gehen für diesen Personenkreis in unserer Berechnung davon
aus, daß über die gesetzliche Krankenversicherung noch
kein Krankengeld abgesichert ist. Sollte das doch der Fall sein, wenden
Sie sich bitte an Ihren persönlichen Finanzkurier-Ansprechpartner.
Er wird mit Ihnen gemeinsam ein massgeschneidertes Angebot erarbeiten. |
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