Leistungen Private Zusatzkrankenversicherung
Je nach Gesellschaft und Tarif sind die Leistungen der Versicherer sehr unterschiedlich.
 
Nutzen Sie daher unseren

für eine ausführliche, persönliche Beratung.
Arzt (ambulante Behandlung)
Zahnarzt
Krankenhaus (stationäre Behandlung)
Ergänzungstarife
Krankenhaus-Tagegeld
Kranken-Tagegeld
 
Arzt (ambulante Behandlung)
Bei der ambulanten Behandlung können - je nach Gesellschaft und Tarif- folgende Leistungen zusätzlich abgesichert werden: Heilmittel (Massagen usw.), Heilpraktiker, Alternativmedizin, freie Arztwahl (nicht auf Ärzte mit Kassenzulassung beschränkt), Leistungen für ambulante Kuren, ambulante Psychotherapie, Wegfall der GOÄ-Begrenzung usw.

Gerade Heilpraktikerbehandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung oft gar nicht übernommen.

Wollen Sie als gesetzlich Krankenversicherter nicht auf diese Behandlungsform verzichten, dann ist eine Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich evtl. eine gute Wahl.

TIPP:
Sehen Sie sich auch die Ergänzungstarife an. Einige Gesellschaften sehen in diesen relativ kostengünstigen Tarifen bereits umfassende Leistungen für Heilpraktiker vor.
Zahnarzt
Zahnarztrechnungen können immens teuer werden. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt maximal 60% der Kosten für Zahnersatz, allerdings noch mit der Einschränkung, daß der Zahnersatz der kassenüblichen Ausführung entspricht.

Wer sich für hochwertigere Materialien oder einfach schönere Optik entscheidet, zahlt die Kosten dafür selbst. Hier kommt die Zahnzusatzversicherung zum Einsatz.

Die Leistungen der einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich zum Teil gravierend, so übernehmen z.B. manche Gesellschaften auch Kosten für Inlays.

Auch bei den Erstattungsprozentsätzen gibt es große Unterschiede.
Krankenhaus (stationäre Behandlung)
Wenn Sie im Krankenhaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden wollen und die Behandlung durch den Chefarzt erfolgen soll, kann dies über einen stationären Zusatztarif abgesichert werden.

Ausser beim Preis gibt es zwischen den einzelnen Versicherern auch Unterschiede bei den Leistungen:

* Sind die Leistungen auf die Höchstsätze der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) begrenzt?
* Leistet der Tarif auch bei Kuren?
* Ist Rooming-in versichert?
* etc.

Ein weiterer, wichtiger Punkt:
Entscheiden Sie sich für ein anderes Krankenhaus, und nicht für das, in welches Sie Ihr Arzt eingewiesen hat können evtl. Mehrkosten entstehen. Hat das Krankenhaus Ihrer Wahl z.B. einen höhrern Pflegesatz, müssen Sie die entstehenden Differenzkosten selbst tragen.

Nun kann die Entscheidung für ein anderes Krankenhaus viele Gründe haben: vielleicht ist die Verkehrsanbindung für Ihre Familie besser, vielleicht haben Sie früher schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht.

Mit einer privaten Zusatzversicherung im stationären Bereich können Sie die so entstehenden Mehrkosten absichern.
Ergänzungstarife
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wurden in den letzten Jahren immer weiter gekürzt. Um hierfür zumindest einen teilweisen Ausgleich zu schaffen, wurden die sogenannten Ergänzungstarife geschaffen.

Ein Ergänzungstarif kann z.B. die folgenden Leistungen enthalten:
* Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
* Zahnersatz
* Leistungen bei Auslandsaufenthalten
* Erstattung der Differenzkosten, die entstehen können, wenn Sie sich für ein anderes Krankenhaus entscheiden als das, in welches Ihr Arzt Sie einweist
* Erstattung der Eigenanteile im Krankenhaus
* Erstattung der Eigenanteile bei Massagen
* Erstattung für Behandlung durch Heilpraktiker.

Einfach gesagt stellen Ergänzungstarife eine Ansammlung der wichtigsten Leistungen aus den Einzeltarifen (Ambulant, Stationär und Zahn) dar.

Wieso dann überhaupt noch Einzeltarife?

Beachten Sie, dass die Leistungen bei den Einzeltarifen normalerweise höher ausfallen, als bei den Ergänzungstarifen. Dafür sind Einzeltarife auch etwas teurer.
Krankenhaus-Tagegeld
Haben Sie eine Krankenhaustagegeldversicherung, dann erhalten Sie - für den Fall, dass Sie ins Krankenhaus müssen - jeden Tag eine festgelegte Summe: das Krankenhaustagegeld.

Dieses Krankenhaustagegeld können Sie z.B. für die Anmietung eines Fernsehers oder für ein Telefon am Bett nutzen.

Arbeitnehmer
Wir halten diese Versicherung für Arbeitnehmer nicht für besonders sinnvoll. Schliesslich wird Ihr Gehalt im Krankheitsfall sechs Woch weiterbezahlt. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Krankentagegeld-Versicherung wesentlich sinnvoller.

Selbständige/Freiberufler

Als Selbständiger oder Freiberufler können Sie nicht auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zurückgreifen. Hier kann eine Krankenhaustagegeld - Versicherung eher sinnvoll sein. Allerdings nur dann, wenn gleichzeitig eine Krankentagegeldversicherung besteht.

Statistisch gesehen beträgt die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus nämlich nur wenige Tage. Wenn Sie sich anschliessend noch wochenlang Zuhause auskurieren müssen, nützt Ihnen Ihre Krankenhaustagegeld-Versicherung nichts mehr. Hier ist die Krankentagegeld-Versicherung gefragt.
Kranken-Tagegeld
Als Arbeitnehmer erhalten Sie im Krankheitsfall sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Nach Ablauf der sechs Wochen bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein sogenanntes Krankengeld.

Dieses Krankengeld beträgt maximal 70% des Bruttolohnes (maximal Beitragsbemessungsgrenze), und nicht mehr als 90% Ihres Nettolohnes.

Das entspricht maximal EUR 78,75 pro Tag.

Wenn Sie also normalerweise EUR 2.000,- netto verdienen erhalten Sie nur maximal EUR 1.800,- Krankentagegeld. Die so entstehende Einkommenslücke kann schon weh tun, denn laufende Kosten wie Miete oder Auto-Leasing werden natürlich auch weiterhin von Ihrem Konto abgebucht.

Um eine mögliche Einkommenslücke auszugleichen, können Sie eine private Krankentagegeld-Versicherung abschliessen.


Wieviel Krankentagegeld sollten Sie absichern?

Sprechen Sie bitte mit Ihrem persönlichen Finanzkurier-Ansprechpartner. Er wird mit Ihnen gemeinsam ein massgeschneidertes Angebot erarbeiten.

 
Selbständige und Freiberufler

Auch Selbständige und Freiberufler die gesetzlich krankenversichert sind, haben die Möglichkeit, ein Krankentagegeld abzusichern.

Wir gehen für diesen Personenkreis in unserer Berechnung davon aus, daß über die gesetzliche Krankenversicherung noch kein Krankengeld abgesichert ist. Sollte das doch der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Finanzkurier-Ansprechpartner. Er wird mit Ihnen gemeinsam ein massgeschneidertes Angebot erarbeiten.