Dreijahresfrist zum Wechsel in die PKV gehört bald der Vergangenheit an!
Das "Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FinG), das jetzt als Referentenentwurf vorliegt, sieht vor, dass Arbeitnehmer nicht mehr in 3 aufeinanderfolgenden Jahren die jeweils gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreiten müssen, um versicherungsfrei zu sein.
Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird also zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der JAEG (zur Zeit: jährlich 49.950,00 EUR (mtl. 4.162,50 EUR) möglich sein. Mit dieser
Neuregelung wird die Rechtslage, die vor dem 01.04.2007 galt, wieder hergestellt, wonach die Krankenversicherungspflicht eines Arbeitnehmers mit Ablauf des Kalenderjahres endet, in dem die JAEG
überschritten wird.
Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs soll die neue Regelung bereits zum 31.12.2010 in Kraft treten, "damit diejenigen Personen, deren Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2010 überstiegen hat, die aber zum Ende des Jahres 2010 die dreijährige Wartefrist noch nicht erfüllen, bereits zum Jahresbeginn 2011 versicherungsfrei werden und demzufolge in die private Krankenversicherung wechseln können.
Kurz gefasst: Per 31.12.2010 werden alle Arbeitnehmer versicherungsfrei, die in den Jahren 2009 oder 2010
• eine Gehaltserhöhung erhalten haben, mit der die JAEG (zur Zeit: jährlich 49.950,00 EUR – (monatlich 4.162,50 EUR) überschritten wurde
• mit einem Einkommen über der JAEG erstmals berufstätig geworden sind
• von einer Selbstständigkeit in eine Arbeitnehmerbeschäftigung mit einem Einkommen über der JAEG wechselten.
Alle diese Arbeitnehmer brauchen die Dreijahresfrist also nicht mehr zu erfüllen; für sie endet die Versicherungspflicht zum 31.12.2010! Detaillierte Informationen zu den neuen Wechselmöglichkeiten erhalten Sie direkt von uns unter Telefon 08142/6512-09 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Kontakt
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