Ihre Arbeitskraft ist Ihr wertvollstes Gut.

Seit 01.01.2001 ist die aktuelle gesetzliche Regelung in Kraft. Die Regelung betrifft alle Personen die nach dem 01.01.1964 geborgen wurden. Die Regelung sieht wie folgt aus. Wer noch mindestens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält definitiv keine Leistung.

  • Wer zwischen drei und weniger als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält nur die halbe Erwerbsminderungsrente.
  • Wer weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.

Bitte beachten Sie: Wer noch mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, muss seinen Lebensunterhalt eventuell mit einer berufsfremden Arbeit bestreiten, d.h. unabhängig von der eigenen Qualifikation und unabhängig davon, ob er finanziell und sozial schlechter gestellt ist.

 

Lösungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Treffen Sie in jedem Fall frühzeitig Vorsorge. Echten Berufsunfähigkeits Schutz bieten wir für ....

  • Schüler und Studenten bereits ab dem 15. Lebensjahr
  • Arbeitnehmer und Angestellte
  • Arbeiter und Handwerker
  • Selbstständige 
  • Hausfrauen und Hausmänner
  • Medizinische Berufe mit Einschluss Infektionsklausel

Auch das ausüben oder die Teilnahme an gefährlichen Hobbys kann ohne Beitragszuschläge oder Ausschlüsse mitversichert werden*.

*Maßgebend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen.

 

Nur 21,79 € mtl. bezahlt ein Dipl. Kaufmann, Männlich, 25 Jahre alt, Laufzeit 35 Jahre bis Endalter 60, Raucher, versicherte BU Rente 18.000,-- € Jährlich !

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